Als Heilpraktiker:
Die Rechnungsstellung erfolgt für sowohl Selbstzahler als auch Privatversicherte auf Basis der GebüH.
Die meisten Privatversicherungen legen für die Kostenerstattung die Sätze der GebüH zu grunde.
Mit einem Blick in die Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifes können Sie sich darüber Klarheit verschaffen in wie weit das für Ihren Tarif der Fall ist.
Mittlerweile bieten auch viele gesetzlichen Krankenkassen Zusatzversicherungen an, die die Kostenerstattung für Leistungen von Heilpraktikern beinhalten.
Schon seit je her scheint es für Viele sinnvoll zu sein, die Versorgungsmöglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzversicherung zu erweitern. Die Dornstein Tabelle bietet nun die Möglichkeit des direkten Vergleichs von Versicherungen in Bezug auf die Leistungen von Heilpraktikern. Das Therapiespektrum der sogenannten schulmedizinischen Leistungen kann so durch naturheilkundliche Leistungen wie z.B. Osteopathie erweitert werden. Die Dornstein Tabelle - die leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen
Als Physiotherapeut und OMT Manualtherapeut:
Die Behandlung erfolgt in diesem Fall auf ärztliche Verordnung physiotherapeutischer Leistungen auf einem Privatrezept und wird privat für Selbstzahler und privat Versicherte in Rechnung gestellt.
Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch Ihre Privatversicherung richtet sich auch hier nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifes.